Pflegegrad beantragen

Kostenfrei, schnell & einfach

Pflegegrad beantragen

Kostenfrei, schnell & einfach

Wir wickeln die Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrades kostenlos und 100% online für Sie ab.

  • Schnelle & einfache online-Abwicklung

  • Antrag wird von uns an Krankenkasse gesendet

  • Bestätigung & Kopien erhalten Sie per E-Mail

  • Schnelle & einfache online-Abwicklung
  • Antrag wird von uns an Krankenkasse gesendet
  • Bestätigung & Kopien erhalten Sie per E-Mail

Ihre Vorteile mit der Beratung von Dr. Weigl & Partner

Kostenloser Service
  • Wir beraten Sie und senden Ihren Antrag kostenfrei für Sie ab. Der Service ist für Sie kostenfrei.

Schnelle Bearbeitung
  • Der Antrag wird von unserem Service-Team umgehend geprüft. Anschließend wird Ihr Antrag kostenfrei an die Krankenkasse gesendet.
Geld sparen
  • Ihnen wird bestmöglich geholfen, Sie erhalten im besten Fall 100% der möglichen Pflegeleistungen und sparen viel Geld
95 % Erfolgschance auf Ihren höchstmöglichen Pflegegrad
  • Unsere Pflegeexperten haben jahrzehntelange Erfahrung bei Pflegegutachten, kennen Stolperfallen und wichtige Bewertungskriterien des Medizinischen Dienstes.
Sie fühlen sich sicher und rundum gut beraten
  • Wir sind an Ihrer Seite, nehmen uns Zeit für Sie und informieren Sie ausführlich über den Begutachtungstermin und Ihre möglichen Leistungsansprüche. Bei der Begutachtung haben Sie mit unserem Pflegeexperten einen Partner an Ihrer Seite, der Ihren Bedarf kennt und vertritt.
Mit unserer Beratung ist Ihr Aufwand gering
  • Sich eigenständig zu seinen Möglichkeiten in der Pflege zu belesen, nimmt viel Zeit in Anspruch. Zudem bleiben viele Fragen offen. Unser Pflegeexperte berät Sie umfassend und ist bei Rückfragen jederzeit für Sie da.
Jetzt Pflegeantrag stellen!

Höherstufung, Erstantrag und Widerspruch eines Plflegegrades

Wenn Sie bereits einen Pflegegrad beziehen, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades stellen. Dabei helfen wir Ihnen mit unserer Beratung.

Die Anforderungen an die Pflege ändern sich oft im Laufe der Zeit. Pflegeaufwand und Pflegebedürftigkeit erhöhen sich beispielsweise durch eine Verschlechterung der Krankheit. Wenn der vergebene Pflegegrad (früher Pflegestufe) nicht mehr der aktuellen Situation entspricht, ist es ratsam, eine Höherstufung des Pflegegrades zu beantragen. Wir erläutern Ihnen alles, was Sie rund um das Thema Pflegegrad-Höherstufung wissen sollten. Stellen Sie sicher, dass Sie wirklich den Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) erhalten, der Ihnen zusteht.

Mit einem Pflegegrad erhalten Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können, wichtige finanzielle Unterstützung.

Sie möchten Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen? Dann führt Sie Ihr erster Weg zur Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Zunächst müssen Sie einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) beantragen. Wird dieser Pflegegrad-Antrag bewilligt, sind Sie berechtigt, Pflegeleistungen zu beziehen.

Wir wissen um die Probleme, die sich beim Erstantrag auf einen Pflegegrad (vormals Pflegestufe) ergeben können. Daher bieten wir Ihnen hiermit eine Möglichkeit die Beantragung des Pflegegrades online abzuwickeln. Wir schicken den Antrag kostenfrei für Sie an die Pflegekasse.

Pflegebedürftigkeit ist ein Prozess, der plötzlich oder langsam und schleichend eintreten kann. Manchmal ist es eine schwere Erkrankung oder ein Unfall, der das Leben von einem Moment auf den anderen umkrempelt und eine stationäre oder ambulante Pflege erfordert. In anderen Fällen, insbesondere wenn die Pflegebedürftigkeit im hohen Alter eintritt, verringert sich die Selbstständigkeit der Betroffenen nach und nach und macht zunehmend Betreuung und Pflege erforderlich.

Wer regelmäßig Hilfe von Freunden oder Angehörigen annehmen muss, weil er beispielsweise nicht mehr alleine einkaufen kann oder Unterstützung beim Aufstehen, Waschen und Anziehen benötigt, fällt mit hoher Wahrscheinlichkeit unter die Voraussetzungen für einen Pflegegrad. Mit einem der von der Pflegeversicherung anerkannten fünf Pflegegrade (früher drei Pflegestufen) erhalten Pflegebedürftige Zugriff auf wichtige Pflegeleistungen wie beispielsweise Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Um einen solchen Pflegegrad zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen Antrag bei ihrer Pflegeversicherung stellen.

Oftmals wird ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit im Hinblick auf einen Pflegegrad zunächst abgelehnt. Dank unserer Erfahrung aus tausenden Fällen, wissen wir genau, wie Sie mit einem Widerspruch doch noch den Ihnen zustehenden Pflegegrad erhalten können.

Seit der Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade zum Jahresbeginn 2017 sollten eigentlich mehr Menschen einen Anspruch auf die Einstufung in die Pflegebedürftigkeit geltend machen können. Schließlich ermöglicht die Neugestaltung des Pflegesystems vor allem Versicherungsnehmern mit einer kognitiven oder psychischen Beeinträchtigung die Möglichkeit, Pflegeleistungen von der Pflegekasse zu beziehen, um sich einen Pflegedienst leisten zu können oder pflegende Angehörige zu entschädigen.

Dennoch werden jedoch rund ein Drittel der Anträge auf einen Pflegegrad (vor 2017: Antrag auf Pflegestufe) bei der ersten Antragstellung zunächst abgelehnt. Eine Ablehnung des Pflegegrades ist zwar enttäuschend, muss aber nicht bedeuten, dass Sie auf keinen Fall eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erreichen können. Vor allem wenn Sie selbst oder ein pflegender Angehöriger einen hohen Aufwand in der täglichen Pflege feststellen und auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hoffen, um den Pflegebedarf abdecken zu können, lohnt es sich, Widerspruch einzulegen.

Sie müssen die Ablehnung des Antrags auf Pflegebedürftigkeit nämlich keineswegs einfach hinnehmen: Mit einem fristgerechten und begründeten Widerspruch haben Sie in der Regel gute Chancen, doch noch eine Bewilligung des beantragten Pflegegrads (früher Pflegestufe) zu erreichen.

Jetzt Pflegeantrag stellen!

Erfahrungswerte von Antragstellern

Peter Glowotz
Bewertung abgegeben auf Google

5 / 5

Hervorragende Beratung! Seriös, professionell und absolut zielführend. Wir sind hochzufrieden. Die Anwesenheit der hochkompetenten und einfühlsamen Beraterin vor Ort während des Gesprächs mit dem MDK war von unschätzbarem Wert. Wir fühlten uns bestens aufgehoben.

Sarah Salomon
Bewertung abgegeben auf Google

5 / 5

Hilfe gesucht – Hilfe gefunden! Professionelle Beratung, liebevolle Betreuung bei einem Thema, bei dem man oft überfordert ist. Ohne die tolle Beratung von Frau Beyer und Team hätten wir die Herausforderungen mit der Pflegeeinstufung nicht so gut gemeistert. Von Herzen DANKE, wir können die Begleitung uneingeschränkt weiterempfehlen!

Anna Jede
Bewertung abgegeben auf Google

5 / 5

Vielen lieben Dank an die Pflegeberatung Dr.Weigl GmbH&Co.KG für die professionelle Hilfe und Unterstützung bei der Pflegestufe. (…)

Jetzt Pflegeantrag stellen!

Erfahre alles zum Thema Pflegeantrag!

Die Beantragung eines Pflegegrades schreckt viele Pflegebedürftige davon ab, die Leistungen in Anspruch zu nehmen, die ihnen zustehen. Doch die Antragstellung und die dazugehörige Prüfung durch den Medizinischen Dienst ist nicht so kompliziert, wie meist gedacht wird.

Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen und vor allem auch in jedem Alter eintreten. Oft wird die Pflegebedürftigkeit durch eine Erkrankung oder eine angeborene, beziehungsweise erworbene Behinderung verursacht. In den meisten Fällen wird dann individuelle Pflege benötigt, um die Situation zu bewältigen. Die Selbstständigkeit und die Alltagskompetenzen sind merklich eingeschränkt. Durch die Beantragung eines Pflegegrades können verschiedene Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden, die die Pflegebedürftigen, aber auch die pflegenden Angehörigen merklich finanziell, körperlich und seelisch entlasten.
Wir unterstützen gerne bei der Beantragung eines Pflegegrades. Einfach das Formular auf unserer Website ausfüllen. Wir prüfen die Daten in einem Team von mehreren Beratern und nehmen Kontakt zu Ihnen auf. Hierbei klären wir letzte Fragen oder nötige Details für die Einreichung des Antrages. Ist dieser Schritt erfolgt, schicken wir für Sie den Antrag auf einen Pflegegrad zu der zuständigen Pflegekasse.
Seit dem 01. Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit in Grade eingeteilt. Vorher wurde die Unterteilung in Stufen vorgenommen. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist die Pflegebedürftigkeit und somit steigt auch die Höhe der Leistungen. Die Pflegegrade werden mit einem Punktsystem eingeteilt.

Eine Übersicht:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis 27 Punkte – eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit liegt vor (oft bei beginnender Demenz)
  • Pflegegrad 2: 27 bis 47,5 Punkte – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit liegt vor
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis 70 Punkte – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit liegt vor
  • Pflegegrad 4: 70 bis 90 Punkte – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit liegt vor
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit verbunden mit höchsten beziehungsweise besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung liegt vor

Ein Pflegegrad 5 kann ebenfalls zugeordnet werden, wenn die Punktzahl von 90 zwar nicht erreicht wird, aber dafür eine besondere Konstellation vorliegt, die „einen spezifischen und außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ benötigen.

Je mehr Pflege benötigt wird, umso höher wird der Pflegebedürftige in einem Pflegegrad eingestuft. Die Einstufung richtet sich oft nach den Krankheitsbildern und nach geistigen und körperlichen vorhandenen Einschränkungen in der Selbstversorgung. Aber auch Kriterien wie die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Krankheits- beziehungsweise Therapiebewältigung und die Gestaltung des Alltagsleben werden sorgsam überprüft. Die Einstufung und Überprüfung des Pflegegrades übernimmt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten übernimmt MEDICPROOF GmbH die Überprüfung.
Mehrere Leistungen, die teilweise auch miteinander kombinierbar sind, können in Anspruch genommen werden. Dazu zählt das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen (wenn ein ambulanter Pflegedienst die zu pflegende Person versorgt), die stationären Pflegeleistungen (der/die Pflegebedürftige lebt in einer stationären Einrichtung), Tages- und Nachtpflege, ebenso wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Aber auch Betreuungs- und Entlastungsleistungen zählen dazu. Zudem können Hilfsmittel über die Pflegekasse erstattet werden, wie beispielsweise Rollatoren. Pflegehilfsmittel, die zum täglichen Verbrauch gehören, wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich übernommen.

Durch die Einteilung in Pflegegrade sind auch unterschiedliche Leistungen vorgesehen.
Das Pflegegeld, welches ausgezahlt wird, wenn der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und keine professionelle Pflege in Anspruch nimmt, beträgt bei Pflegegrad 2 316 Euro. Bei Pflegegrad 1 ist keine Auszahlung eines Pflegegeldes vorgesehen.

Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld monatlich bereits 545 Euro und bei Pflegegrad 4 728 Euro monatlich. Wurde der Pflegebedürftige in Pflegegrad 5 eingeteilt, erhält dieser 901 Euro monatlich für die Pflege.

Die Pflegesachleistungen werden direkt an den ambulanten Pflegedienst gezahlt, der den Pflegebedürftigen betreut. Die Summe muss dabei nicht voll ausgeschöpft werden. Der zuständige Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab.

Ab Januar 2022 haben sich die Zahlungen der Pflegesachleistungen erhöht. Für Pflegegrad 1 sind weiterhin keine Pflegesachleistungen möglich. Bei Pflegegrad 2 können Sachleistungen mit einer Höhe von bis zu 724 Euro in Anspruch genommen werden, bei Pflegegrad 3 sind es 1363Euro. Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 4 kann bis zu 1693 Euro erhalten. Bei Pflegegrad 5 kann die Auszahlung an den Pflegedienst sogar 2095 Euro beantragen.

Liegt ein Pflegegrad vor, können ebenfalls Verhinderungs- beziehungsweise Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Hierbei betragen die jährlichen Leistungen jeweils bis zu 1612 Euro. Gerade für pflegende Angehörige, wenn kein ambulanter Pflegedienst mit betreut, ist es eine Möglichkeit, eine Auszeit von der Pflege des Angehörigen zu nehmen.
Ja, denn es gibt auch Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch Pflegedienste oder ähnliche Dienste. Diese können, je nach Belieben, in Anspruch genommen werden und beinhalten verschiedenste Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Pflegekraft mit dem Pflegebedürftigen Spazieren gehen, aber auch die Wohnungsreinigung kann dafür in Anspruch genommen werden. Dafür werden monatlich von der Pflegekasse, nach vorherigem Antrag, 125 Euro zur Verfügung gestellt.
Für den Hausnotruf werden monatlich von der Pflegekasse, ebenfalls bei allen Pflegegraden einheitlich, 30,35 Euro zur Verfügung gestellt. Damit können ebenfalls die Angehörigen entlastet werden. Aber auch für den Pflegbedürftigen ist es eine große Sicherheit zu wissen, dass jederzeit nach Hilfe gerufen werden kann. Die Hausnotrufe werden von verschiedenen Anbietern zur Verfügung gestellt.
Ist eine Wohnraumanpassung erforderlich, also zum Beispiel barrierefreies Wohnen oder ähnliches, können bis zu 4000 Euro von der Pflegekasse dafür in Anspruch genommen werden. Dies gilt pro Gesamtmaßnahme.
Lebt die zu pflegende Person in einer Wohngruppe, einer sogenannten Pflege-WG, können verschiedene Leistungen miteinander kombiniert werden. Aber auch ein Wohngruppenzuschuss von monatlich 214 Euro sind möglich. Diese Auszahlung ist für alle Pflegegrade gleich.
Die Leistungen für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung unterscheiden sich nach den Pflegegraden. Für den Pflegegrad 1 gibt es keine Leistungen bezüglich der vollstationären Pflege. Erst ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 770 Euro. Bei Pflegegrad 3 sind es bereits 1262 Euro Zuzahlung durch die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 4 leistet die Pflegekasse eine Zuzahlung von bis zu 1775 Euro. Bei Pflegegrad 5 sind es 2005 Euro, die die Pflegekasse an die stationäre Einrichtung für die Leistungen zahlt.
Jetzt Pflegeantrag stellen!

Mehr über Dr. Weigl & Partner

Jetzt Pflegeantrag stellen!